Fragen & Antworten

Die nachstehende Sammlung von häufigen Fragen und Antworten wird laufend aktualisiert und sind nach Thema gruppiert.

Klicken Sie einfach auf das Plus um die Antwort auf die Frage zu erhalten. Finden Sie eine gesuchte Antwort nicht, wenden Sie sich bitte an uns, wir geben Ihnen gerne Auskunft. 055 451 18 40 | zentralespitex-untermarch.ch


 

  • Fragen zu den Leistungen

    Was umfasst das Spitex-Angebot?

    Die pflegerischen Leistungen gemäss Gesetz werden von allen Spitex-Organisationen angeboten. Hauswirtschaftliche und ergänzende Dienstleistungen können von Organisation zu Organisation variieren. Informationen zum Angebot erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Spitex-Organisation vor Ort.  Unsere Dienstleistungen

    Wer kann Spitex anfordern?

    Die Leistungen der Spitex Untermarch können alle Bewohnenden der Ortschaften Altendorf, Lachen, Tuggen und Wangen in Anspruch nehmen.

    Habe ich Anrecht auf Spitexleistungen?

    Der Kanton ist für die Versorgung der Bevölkerung verantwortlich. Sie haben also bei entsprechendem Bedarf das Recht auf Spitex-Leistungen. Der Arzt bzw. die Ärztin entscheidet allerdings mittels einer Anordnung, ob die Leistung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Für die Krankenkassen ist diese Anordnung eine Bedingung, damit sie die erbrachten Spitex-Leistungen vergütet.

    Was kann Spitex im Bereich der Gesundheitsprävention anbieten?

    Wir ermöglichen, möglichst lange selbstständig im gewohnten Umfeld zu leben. Dazu beraten wir Sie über gesunde Ernährung, über Fitnessaspekte aber auch, wie sie Ihr Umfeld sicherer machen (z. B. Sturzfallen minimieren).  Mehr dazu im Thema Qualität & Sicherheit

    Warum macht Spitex keine Fensterreinigung oder Grossputzete?

    Wir wollen Ihnen ermöglichen, trotz Unfall, Krankheit oder Behinderung in Ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und Ihnen in der Bewältigung Ihres Alltages unterstützend zur Seite stehen. Fensterreinigungen, Grossputzete oder grobe Gartenarbeiten gehören zu den Zusatzleistungen. Mehr dazu im Thema Spitex Plus

    Wird bei Unfall auch eine Patientenbeteiligung verrechnet?

    Nein. Auf pflegerische Leistungen, die über die UV, MV oder IV abgerechnet werden, darf keine Patientenbeteiligung erhoben werden. Bei der Aufnahme von Klientinnen und Klienten muss klar sein, welche Versicherung zuständig ist (Auskunftspflicht der Klientinnen und Klienten). Bei Personen, die bei einem Krankenversicherer unfallversichert sind (z.B. Personen ohne Erwerbsarbeit, Rentner) läuft auch ein Unfall über das KVG (vgl. auch Art. 8 KVG), die Patientenbeteiligung muss somit erhoben werden.  Mehr dazu in der Information zur Pflegefinanzierung

    Bietet Spitex auch Unterstützung für sterbende Personen?

    Wir sind in der Lage, palliative Pflege und Beratung zu gewährleisten und einen sterbenden Menschen würdig und selbstbestimmt auf seinem letzten Lebensabschnitt zu begleiten. Mehr dazu im Thema Palliativpflege

    Was bietet die Spitex wenn ich psychisch krank zu Hause bin?

    Unsere ausgewiesenen Pflegefachpersonen unterstützen Menschen mit psychischen Problemen in ihrer gewohnten Umgebung und ermöglichen, zusammen mit anderen sozialen und medizinischen Angeboten ein Leben mit grösst möglicher Selbständigkeit und Lebensqualität. Mehr dazu im Thema Ambulante psychiatrische Pflege

    Wie unterstützt Spitex pflegende Angehörige?

    Wir können Ihnen eine Auszeit anbieten, in dem wir gewisse Arbeiten von Ihnen übernehmen. Mehr dazu im Thema Spitex Plus

    Was kann die Spitex für alleinlebende Menschen tun, die immer wieder stürzen?

    Wir beraten Sie über Sturzprophylaxe und unterstützen Sie, falls gewünscht, bei der Auswahl eines passenden Notrufsystems. Mehr dazu im Thema Qualität & Sicherheit

    Kocht die Spitex auch für mich?

    Nein, nicht direkt. Die Spitex Untermarch bietet in Zusammenarbeit mit Dienstleister der Region einen Mahlzeitendienst. Nach Wunsch kann unser Team der Hauswirtschaft mit Ihnen frische Mahlzeiten kochen. Mehr dazu im Thema Mahlzeitendienst

    Werden Klientinnen und Klienten immer von der gleichen Spitex-Fachfrau betreut?

    Die Mitarbeitende der Spitex Untermarch arbeiten hauptsächlich Teilzeit…. Wir bemühen uns die Betreuungspersonen möglichst immer bei den gleichen Klientinnen/Klienten einzusetzen…

     

    Fragen zur Spitex als Ausbildner und Arbeitgeberin

    Wie sind Spitex-Mitarbeitende ausgebildet?

    Wir sind hoch qualifizierte und motivierte Fachleute aus allen Bereichen der Hauswirtschaft und Pflege, teilweise mit Spezialisierungen (z. B. Psychiatrie, Wundexpertin, medizinische Fusspflege, Berufsbildnerin). Unser Ziel ist es, uns dauernd weiterzubilden und am Ball zu bleiben. Zu unserer Berufsethik gehört die Einhaltung der beruflichen Schweigepflicht und wir sind offen für konstruktive Kritik.

    Nach welchen Qualitätsmerkmalen arbeitet die Spitex Untermarch?

    Die Spitex Untermarch arbeitet nach einheitlichen Qualitätsstandards, fachlichen Einsatzkriterien und sieht sich der Qualität verpflichtet. Arbeitsabläufe und Dienstleistungen werden regelmässig überprüft und wo nötig angepasst. Die Organisation legt Wert auf professionelles, gut ausgebildetes Personal und beteiligt sich an qualitätssichernden Massnahmen.

    Welche Möglichkeiten habe ich als Quereinsteiger eine Ausbildung in der Pflege auszuführen?

    Sie haben diverse Möglichkeiten…

    Wie läuft das Bewerbungsverfahren für eine Lehrstelle bei der Spitex Untermarch ab?

    1. Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse. Multicheck/Stellwerktest, Schnupperlehrberichte.
    2. Vorstellungsgespräch
    3. Einladung zum Schnupperpraktikum
    4. Beurteilung des Schnupperpraktikums
    5. Einholen der Referenzen
    6. Familiengespräch zur Vertragsunterzeichnung

     

  • Fragen zur Anmeldung, Einsatzplanung und Abrechnung

    Wie lange zum Voraus muss man sich für einen Spitex-Einsatz anmelden?

    Wir können kurzfristig Pflegeeinsätze übernehmen, z. B. nach Spitalentlassungen. Für hauswirtschaftliche Dienstleistungen benötigen wir etwas längere Vorbereitungszeit. Grundsätzlich ist es aber von Vorteil, wenn bei planbaren Ereignissen (z. B Operation) rechtzeitig mit der Spitex Kontakt aufgenommen wird. Das ermöglicht ein behutsames Herantasten an eine neue Situation.

    Was ist eine Bedarfsabklärung und warum wird sie gemacht?

    Spitex hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton, welcher vorgibt, welche Dienstleistungen im welchem Rahmen angeboten werden. Darum können wir Klienten nicht nach deren persönlichem Bedürfnis pflegen und betreuen, sondern nur entsprechend eines ausgewiesenen Bedarfs, der von uns bei einem Hausbesuch aufgenommen und von einem Arzt bestätigt und verordnet wird.

    Wer kümmert sich um Formalitäten bei einem Spitex-Einsatz?

    Wir sorgen für Pflegeleistungen bis 60 Stunden pro Quartal für die ärztliche Verordnung. Bei höherem Bedarf stellen wir zusätzlich ein Gesuch an den Krankenversicherer zur Übernahme der Kosten und besorgen den entsprechenden Arztbericht. Bei hauswirtschaftlichen Leistungen klärt der Kunde ab, ob seine Zusatzversicherung die Kosten übernimmt.

    Wie wird bei der Spitex Rechnung gestellt?

    Wir rechnen monatlich die erbrachten Leistungen ab und unterscheiden dabei zwischen KLV-pflichtigen Leistungen und Selbstzahlerleistungen. Die KLV-pflichtigen Leistungen (z. B. Pflege) werden direkt mit der Krankenkasse verrechnet, der Kunde erhält eine Kopie der Rechnung, muss aber nichts bezahlen. Die Selbstzahlerleistungen (z. B. Hauswirtschaft, Material) werden direkt dem Kunden inklusive Einzahlungsschein zugestellt und sind von ihm innerhalb 30 Tagen zu bezahlen. Individuell muss durch den Kunden abgeklärt werden, ob eine Zusatzversicherung die Kosten rückerstattet.

    Wer könnte ungedeckte Spitex-Kosten übernehmen?

    Sofern ein berechtigter Anspruch besteht und eine entsprechende Verfügung vorhanden ist, können ungedeckte Spitex-Kosten über Ergänzungsleistungen der AHV und IV rückerstattet werden. Bei länger dauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde können Sie entsprechend beraten.

    Fragen rund um die Organisation

    Was bedeutet Spitex?

    Spitex bedeutet Spital externe Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege, das heisst Hilfe, Pflege und Beratung ausserhalb des Spitals oder Heims, bei Ihnen zu Hause.

    Was bezweckt Spitex?

    Dank SPITEX-Leistungen – z.B. Krankenpflege oder Unterstützung im Haushalt etc. – können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zuhause in ihrer gewohnten Umgebung sein.

    SPITEX bezweckt aber auch eine frühzeitige Rückkehr aus einer stationären Institution (z.B. Spital) nach Hause.

    Wie ist die Spitex organisiert?

    Die Spitex Untermarch ist als Verein organisiert und rechtlich selbständig. Mehr dazu im Thema Verein

    Wie anerkennen Krankenversicherer die Spitex?

    Jede Nonprofit Spitex-Organisation ist anerkannt. Beachten Sie, dass der Name "Spitex" nicht geschützt ist. Nicht jede Spitex ist eine Nonprofit SPITEX-Organisation.

    Wie wird die gemeinnützige Spitex finanziert?

    Den Klienten in Rechnung gestellten Tarife sind weder in der Krankenpflege noch im Bereich Hauswirtschaft kostendeckend. Die Vertragsgemeinden beteiligen sich nebst den Krankenversicherern und den Klienten, massgeblich an der Finanzierung. Mitgliederbeiträge und Spenden sind ebenfalls Teil der Finanzierung.

    Kann ich die Spitex unterstützen und wie?

    Sie können jederzeit als Mitglied der Spitex unseren Verein unterstützen. Aber auch als Gönner oder mittels einer Spende leisten Sie einen Beitrag. Mehr dazu im Thema Mitglieder/Spenden

    Kann ich Rückmeldungen zu den Leistungen der Spitex geben?

    Selbstverständlich – Ihre Offenheit liegt uns am Herzen! Wir tun unser Bestes, um täglich Ihren Anliegen gerecht zu werden. Deshalb interessiert uns, wie Sie unsere Pflege und Betreuung erleben. Nur dank Ihrer Offenheit sind wir in der Lage uns auch zu verbessern. Wir danken Ihnen jetzt schon für die Zeit, die Sie sich für unseren „Fragebogen „Meine Zufriedenheit“ nehmen. Selbstverständlich werden Ihre Antworten nur intern verwendet und weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben. Zum Fragebogen.

    Fragen rund um den Datenschutz

    Welche Daten erfasst die Spitex Untermarch?

    Für die Betreuung führt die Spitex Untermarch eine Klientendokumentation. Diese ermöglicht die fachliche Pflege und Betreuung zu gewährleisen und nachträglich nachzuvollziehen. Ebenfalls werden darin die erbrachten Leistungen zwecks Rechnungsstellung, Buchführung und als Leistungsausweis gegenüber den Versicherern (Krankenversicherung) dokumentiert. Die Daten dienen ebenfalls für die Einsatzplanung.

    Wie geht Spitex mit diesen Informationen um?

    Das SPITEX-Personal ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und untersteht dem Berufsgeheimnis. Diese Pflicht gilt selbstverständlich auch, nachdem keine SPITEX-Leistungen mehr beansprucht werden respektive auch dann, wenn die Person nicht mehr für die SPITEX tätig ist. Damit ist ein wesentlicher Schutz errichtet gegen die Beeinträchtigung von Interessen der Klientinnen und Klienten und insbesondere gegen eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.
     

    Was geschieht mit der Klientendokumentation während der Pflege und Betreuung?

    Als Spitexorganisation sind wir verantwortlich für die Führung Verwaltung, sorgfältiger Aufbewahrung und Sicherung der Klientendokumentation inkl. aller enthalten Daten. Seit 1.1.2021 wird die Klientendokumentation nur noch in elektronischer Form aufbewahrt und zwar auf dem Server der SPITEX Untermarch. Die digitale Aufbewahrung erfolgt, damit alle Personen, die Sie pflegen und betreuen, darauf Zugriff haben. 

    Was geschieht mit den Daten am Ende der Pflege und Betreuung?

    Als Spitexorganisation und aus medizinischen Gründen sind wir verpflichtet, Ihre Klientendaten während mindestens 10 Jahren aufzubewahren. Anschliessend werden die Daten anonymisiert und können nicht mehr nachvollzogen werden. Mit Ihrer schriftlichen Einwilligung können wir Ihre Klientendokumentation an eine andere medizinische Einrichtung weitergeben, die bereit ist, die gesetzliche Aufbewahrungspflicht weiterzuführen.

    Werden meine Klientendaten weitergegeben?

    Grundsätzlich und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich haben nur die Versicherer resp. die Krankenversicherer Einsicht in die Daten. Das Gesetz und die vertraglichen Bestimmungen schränken die Datenweitergabe allerdings auf das Notwendige ein. In bestimmten Einzelfällen können Daten an die vom Gesetz bestimmten Behörden weitergegeben werden.
    In medizinischen Notfällen können Daten auch ohne Ihre Zustimmung an Medizinalpersonen und medizinische Organisationen weitergegeben werden.
    Werden Daten weitergegeben, sind wir verpflichtet Sie darüber zu informieren, ausgenommen ist die Datenweitergabe an die Kranken- und Unfallversicherer im Rahmen standardisierter Melde- und Abrechnungsinstrumente sowie im Rahmen der Amtshilfe.
    Die Weitergabe Ihrer Klientendaten an Dritte (Personen, Behörden, Institutionen) erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung oder wenn das Amt für Gesundheit und Soziales Kt. Schwyz uns als Spitexorganisation von der Schweigepflicht befreit. Dies gilt auch für Familienangehörige (einschliesslich Ehepartner und Kinder) und andere Personen, die im gleichen Haushalt leben.

    Erhalte ich Einsicht in meine Klientendaten?

    Auf Verlangen erhalten Sie Einsicht in Ihre persönlichen Klientendaten oder geben Ihnen Auskunft darüber, welche Daten über Sie bearbeitet werden. Ebenfalls können Sie die Herausgabe aller Klientendaten verlangen; in der Regel geben wir eine Kopie ab (für die Kopie darf eine kostendeckende Abgeltung verlangt werden). Die Auskunft beziehungsweise Einsichtnahme kann aufgeschoben, eingeschränkt oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen oder private Interessen oder eine gesetzliche Bestimmung entgegenstehen.

    Wie und wo kann ich mich beschweren?

    Sie haben Anspruch darauf, dass unrichtige oder nicht notwendige Personendaten über Sie berichtigt oder vernichtet werden. Kann weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit von Klientendaten, insbesondere von solchen, die eine Wertung menschlichen Verhaltens enthalten, bewiesen werden, so können Sie verlangen, dass ein entsprechender Bestreitungsvermerk aufgenommen wird. 

    Mit Datenschutzfragen können Sie sich jederzeit uns wenden. Werden wir uns nicht einig, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden wenden (Link zur Website).